Nutzungsbedingungen

Allgemeine Nutzungsbedingungen - Spiel- und Platzordnung -

Diese nachfolgenden Nutzungsbedingungen dienen der rechtlichen Klarstellung der vertraglichen Verhältnisse, der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Tennisanlage des NTC samt seiner Einrichtungen. Sie sind für jeden Besucher*in, jedes Vereinsmitglied und jeden Nutzer*in und Mieter*in verbindlich. Jeder Besucher*in und Nutzer*in der Tennisanlage als auch der Tennishalle des NTC hat sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gestört oder belästigt werden. Jeder Besucher*in und Nutzer*in ist verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe und Sicherheit gefährdet oder gegen die guten Sitten verstößt.

§ 1 Betriebs- und Öffnungszeiten

a) Die Betriebs- und Öffnungszeiten sowohl für die Außenanlage als auch für die Tennishalle und Traglufthalle werden vom NTC festgelegt. Maßgebend für den Spielanfang und Spielende bei der Benutzung der Tennishalle und der Traglufthalle ist die Uhr in der Halle. Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen, muss zum Schutz der Allgemeinheit der Zutritt zur Anlage verwehrt werden. Alkoholische Getränke dürfen allein im Bereich des Clubgebäudes ausgeschenkt werden, auf dem Clubgelände und in der Halle dürfen diese weder ausgeschenkt noch mitgebracht werden.

b) Um eine Störung des Spielbetriebs zu vermeiden und wegen eventueller Unfallgefahr ist der Zutritt zu den Hallenplätzen grundsätzlich nur Spielern*innen gestattet. Der Eintritt in die jeweilige Halle zur jeweiligen Spielstunde soll „1 min vorher“ nicht überschreiten.

c) Das Rauchen ist in der Tennishalle und Traglufthalle verboten.

d) In der Tennishalle und Traglufthalle ist, bis auf Wasser, jeglicher Verzehr von Speisen und Getränken untersagt. Der Mieter*in haftet für etwaige Schäden, die durch Nichtbeachtung der Hallenordnung entstehen. Im Wiederholungsfalle sowie in besonders schwerwiegenden Fällen können Hallenbenutzer*innen von jedem weiteren Spielbetrieb und vom Betreten der Halle ausgeschlossen werden.

e) Hunde sind grundsätzlich auf der gesamten Anlage und in den Räumlichkeiten an der Leine zu führen.

f) Die Fluchtwege in der Traglufthalle sind durch Aushänge und Schilder gekennzeichnet und die Brandschutzordnung Teil A hängt aus. Die Spieler*innen und Trainer*innen haben sich mit den Gegebenheiten in der Traglufthalle vor dem Spiel vertraut zu machen. Sollte die Hauptbucherin oder der Hauptbucher mit Nichtmitgliedern spielen, hat sie/er diese auf die Brandschutzordnung Teil A und B hinzuweisen. Die Brandschutzordnung Teil B wurde an alle Mitglieder per Mail verschickt und hängt derzeit auch im Clubhaus aus.

§ 2 Freiplätze

  1. Spielberechtigung erwirbt nur derjenige, der seinen beitragsordnungsgemäß festgesetzten Jahresbeitrag vollständig bezahlt hat.
  2. Es gelten die veröffentlichten Platzbelegungsrichtlinien für das elektronische Platzbelegungssystem auch Buchungsregeln genannt.
  3. Auch auf der elektronischen Platzbelegungstafel kann man erkennen, welche Plätze zur freien Verfügung stehen. An Verbandspieltagen kann schlechtes Wetter
    oder können ungewöhnlich lange Wettkämpfe erforderlich machen, dass kurzfristig weitere Plätze gesperrt werden.
  4. Der Vorstand bestimmt Trainerplätze, auf denen die mit dem Verein vertraglich gebundenen Trainer der Tennisschule das Vereinstraining als auch das Privattraining für
    die Mitglieder abhalten können. Eine Ausweitung dieser Plätze bedarf zwingend der Zustimmung des Vorstandes.
  5. Wer Tennis spielen möchte, muss sich zusätzlich an die Platzbelegungsregeln/Buchungsregeln halten, welche an der elektronischen Platzbelegungstafel ausgehängt sind, um
    ein faires Miteinander gewährleisten zu können. Diese hat auch jedes Mitglied zur Kenntnis erhalten.
  6. Klubmitgliedern ist nicht gestattet, Platzreservierungen für andere Personen vorzunehmen, die sich nicht auf der Anlage befinden, dies gilt auch für Familienmitglieder.
  7. Die Spieldauer beträgt 1 Stunde, wobei 10 Minuten für die Platzpflege vor und nach dem Spiel reserviert sind. Ausnahmen können durch den Vorstand angeordnet und bestätigt werden.
    Für Doppelspiele stehen 120 Minuten inkl. 10 Minuten Platz Pflege zur Verfügung.
  8. Vor Beginn des Spielbeginns müssen alle Spieler*innen anwesend sein. Ein Spieler*in kann mit seiner Karte sich im System vor Ort anmelden und die Buchung bestätigen.
    Außerdem bestätigt er/sie damit die Anwesenheit sämtlicher Spieler*innen zum Spielbeginn.
  9. Es darf nur in Tenniskleidung gespielt werden.
  10. Es darf nur mit Sandplatzschuhen (keine Jogging-/Fußballschuhe) gespielt werden. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
  11. Das Spielen mit mehr als sechs Bällen ist nur den Trainern auf den Trainerplätzen gestattet. Sonderregelungen müssen durch den Vorstand oder die Geschäftsstelle genehmigt werden.
  12. Das Spielen mit Gästen ist gestattet. Es muss vor Spielbeginn durch das Mitglied im Platzbelegungssystem unter Nennung des Gastnamens/der Gastnamen (in der Kommentarspalte
    beim Abschluss der Buchung) eingetragen werden. Die Gastgebühr in Höhe von 10 € pro Stunde schuldet das Mitglied.
  13. Ein Mitglied kann dreimal pro Saison mit demselben Gast auf der Anlage spielen. Sollte das Mitglied sich und den spielenden Gast nicht ordnungsgemäß eingeloggt haben, so storniert das System diese Buchung automatisch.
  14. Der Club schließt jedwede Haftung bei Verletzung von Kindern durch Spieler*innen und Spielgeräte aus. Eltern haften für ihre Kinder.
  15. Nur die Platzwarte, die Vorstandsmitglieder, die Geschäftsstelle sowie die Trainer sind befugt, die Einhaltung dieser Spielordnung und der Platzbelegungsregeln zu überwachen und
    entsprechende Entscheidungen zu treffen. Der Vorstand kann gegebenenfalls disziplinarische Maßnahmen ergreifen.
  16. Kein Klubmitglied ist berechtigt, eingetragene Spielpaarungen zu ändern oder zu löschen, es sei denn, er handelt auf ausdrücklichen Auftrag eines spielenden Mitgliedes.
  17. Bei stark frequentierten Plätzen können vom Vorstand/Geschäftsstelle Doppelspiele angeordnet werden. Spieler*innen, die bereits gespielt haben, können vom Spielbetrieb kurzfristig
    ausgeschlossen werden, solange andere Spieler*innen keine Spielmöglichkeit hatten.
  18. In allen Fällen, die durch diese Spielordnung nicht geregelt sind, wird erwartet, dass jedes Mitglied sich so verhält, wie es der sportliche Anstand unter Beachtung der Gleichberechtigung
    aller Mitglieder vorschreibt. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Verein geeignete Schritte vor, vom befristeten Spielverbot bis hin zum Ausschluss der Mitgliedschaft.
  19. Der Buchungsterminal steht im Eingangsbereich des Clubhauses.

§ 3 Einzelplatz Buchungen in den beiden Hallen

a) Nur volljährige Personen dürfen online Buchungen über die Homepage des Vereins auf eigene Rechnung vornehmen. Minderjährige benötigen für die Buchung die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern.

b) Die Plätze können im Stundenrhythmus gemietet werden. Mit der Onlinebuchung ist die Buchung für den Nutzer*in verbindlich.

c) Einzelbuchungen werden im Online Buchungsverfahren unter https://die-kaenguruhs.ebusy.de/ direkt selbst durch den Mieter*in eingebucht. Auch bei Spontanbuchungen in den Hallen und/oder Verlängerungen bzw. Überschreitungen der gebuchten Spielzeit muss eine Buchung vorgenommen werden. Mit der Buchung sowohl einer einzelnen Stunde als auch eines Abonnements erkennt der Nutzer*in die Nutzungsbedingungen und die Regelungen der Platzordnung für das gesamte Gelände ausdrücklich an. Diese Nutzungsbedingungen hängen sowohl im Clubgebäude aus sind auch über die Homepage für jeden einsehbar.

Zur Nutzung des Online Buchungssystems ist eine Registrierung unter https://die-kaenguruhs.ebusy.de/ notwendig.

d) Die Zahlung der gebuchten Stunde erfolgt per Überweisung, Barzahlung, aus Guthaben oder per Lastschrift jeweils nach Rechnungsstellung. Die Rechnungen werden per E-Mail versandt. Der Verein behält sich vor, Zwischenrechnungen über die gebuchten Einzelstunden während der laufenden Saison zu stellen.

e) Rechnungen und Mitteilungen jeglicher Art gelten dem Nutzer*in als zugegangen, wenn sie an die dem Verein bekannt gegebene Anschrift oder E-Mail-Anschrift gerichtet sind. Wenn der Nutzer eine Zusendung per Post wünscht, muss er dieses ausdrücklich gegenüber dem Verein anzeigen, dem Verein bleibt es vorbehalten, Portokosten gesondert geltend zu machen. Die Mitteilung der Änderung insbesondere von E-Mail-Adressen ist eine Bringschuld des Mitglieds.

f) Der Nutzer*in darf Halleneinzelstunden nicht über mehrere Wochen zur gleichen Zeit einbuchen, um so die Buchung eines Abonnements zu umgehen. Mehr als 4 Einzelstunden hintereinander am gleichen Wochentag und zur gleichen Uhrzeit sind nicht gestattet und werden von der Geschäftsstelle storniert.

g) Die vorgenannten Regelungen über die Nutzung der Außenplätze finden entsprechende Anwendung auch auf die Nutzung der Hallenplätze mit folgenden Maßgaben:

  • Das Spielen in der festen Tennishalle ist ausdrücklich nur mit geeigneten Hallenschuhen gestattet. In der Traglufthalle sind Sandplatzschuhe zu benutzen.
  • Die Mitnahme von alkoholischen Getränken und das Verzehren von Nahrungsmitteln sind in den Hallen verboten.
  • Die Nutzung der Hallen ist Vereinsmitgliedern und ausnahmsweise Gästen vorbehalten und bedarf einer Online-Anmeldung.
  • Das Spielen mit vereinsfremden Trainern ist ausdrücklich untersagt, Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Vorstandes.
  • Soweit die Hallen für Verbandsspiele oder sonstige kurzfristige Veranstaltungen benötigt werden, ist der Vorstand berechtigt, diese Veranstaltungen einzubuchen.
    Der Abonnent*in erhält eine Erstattung der bereits gezahlten Beträge als Gutschrift auf sein/ihr Hallenguthabenkonto. Eine solche, mindestens eine Woche zuvor
    ankündigende Maßnahme rechtfertigt nicht zur Kündigung des Abonnementsvertrages.

§ 4 Dauerplatz Buchungen in beiden Hallen

a) Dauerbuchungen sind per Mail oder persönlich vor Beginn der Saison im Sekretariat anzumelden und werden vom Systemadministrator in das Online System eingepflegt. Die Dauerbuchung - auch Abonnement - genannt gilt als bestätigt, wenn sie im Buchungssystem hinterlegt und per Mail bestätigt wurde. Der jeweilige Mieter*in kann sich durch Abfrage mit seinem Benutzernamen und Kennwort über hinterlegte Buchungen informieren. Fehlerhafte Eingaben sind vor Saisonstart zu beanstanden.

b) Im Falle von Dauerbuchungen findet eine Mieterstattung nicht statt, wenn der Dauerbucher*in durch einen in seiner Person liegenden Grund (Urlaub, Krankheit, beruflich bedingter Abwesenheit usw.) an der Ausübung der Nutzung des ihm/ihr zustehenden Tennisplatzes gehindert wird. Der Dauerbucher*in hat das Recht, den Platz im Falle seiner Verhinderung durch andere, von ihm/ihr zu bestimmende Personen nutzen zu lassen, soweit diese Personen sich an den Rahmen der dem Dauerbucher*in eingeräumte Nutzungsmöglichkeiten und die Vereinbarung dieser Nutzungsbestimmungen halten. Der Dauerbucher*in kann im Fall seiner/ihrer dauernden Verhinderung (zum Beispiel Krankheit) den von ihm/ihr gemieteten Platz eine Woche im Voraus selber oder über das Büro stornieren. Er/Sie erhält dabei eine Gutschrift auf seinem/ihrem Hallenguthabenkonto, welches bis zum Ende der Hallensaison (meistens Ende April) in Anspruch zu nehmen ist, danach entfällt diese Gutschrift ersatzlos.

§ 5 Zahlungspflicht für beide Hallen

a) Gebuchte Stunden, die im Buchungssystem eingebucht sind, verpflichten immer zur Zahlung des Mietpreises.

b) Der Mieter*in hat die Möglichkeit, die gebuchte Einzelstunde bei Verhinderung ohne weitere Begründung eine Woche vor Beginn der Stunde zu stornieren. Dieses kann über das Buchungssystem oder telefonisch über das Sekretariat erfolgen.

c) Mietbeiträge können nicht zurückverlangt werden, wenn Stunden aus Gründen ausfallen müssen, die der NTC nicht zu vertreten hat. Ebenso besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Miete oder Einräumung von Nachholstunden, wenn der Mieter*in die von ihm/ihr gebuchte Stunde ausfallen lässt.

§ 6 Platz Miete und Fälligkeit

a) Die Platzpreise sowie sonstige Entgelte ergeben sich aus der ausgehängten Preistafel. Grundlage hierfür ist die jeweils aktuell gültige Preislage, die vom Vorstand beschlossen wurde und die auf der Homepage sowie an der Hinweistafel ausgehängt ist.

Rechnungen von Einzelbuchungen und Dauerbuchungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung in bar, durch Überweisung oder per Lastschrift zu begleichen. Der NTC ist berechtigt, die Dauerbuchung zu stornieren, wenn die Rechnungen nicht fristgerecht beglichen werden.

b) Sollten fällige Rechnungsbeträge trotz schriftlicher Mahnung des NTC nicht oder nicht vollständig bezahlt worden sein, so kann der NTC bis zur vollständigen Begleichung der Rückstände dem Mieter*in die Benutzung der Tennishalle/Traglufthalle oder dem Vereinsmitglied die Nutzung der Freiplätze untersagen.

Nichtmitglieder werden ab der ersten Mahnung zuzüglich einer Frist von einer Woche bis zur Begleichung der Forderung automatisch im Online System gesperrt, Mitglieder ab der zweiten Mahnung. Die Nutzung der Freiplätze kann ebenfalls ab der zweiten Mahnung bis zum Ausgleich der offenen Forderung untersagt werden. Mahnungen und Rechnungen werden grundsätzlich an die im Online System hinterlegte E-Mail-Adresse versendet, soweit der Mieter*in nicht eine anderweitige Zustellung wünscht und dieses dem NTC auch mitgeteilt hat. Dieses muss ausdrücklich schriftlich erfolgen.

c) Wahlweise kann auch die Ermächtigung zum Lastschriftverfahren erteilt werden. Die Beiträge werden dann frühestens zur Fälligkeit abgebucht. Es ist für ausreichende Deckung zu sorgen. Die Bank ist zur Einlösung der Lastschrift nicht verpflichtet. Gebühren für nicht eingelöste Lastschrift trägt der Platzbucher. Derzeit nimmt der Verein jedoch nicht am Lastschriftverfahren teil.

§ 7 Haftung Nutzungsmöglichkeiten

Der NTC haftet nicht für Ausfälle der Platznutzungsmöglichkeiten, sofern sie nicht auf Umstände zurückzuführen sind, die im Einflussbereich des NTC liegen.

§ 8 Spielbetrieb

a) Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet ausschließlich der NTC. Er hat das Recht, dem Mieter*in anstelle des ursprünglich zugeteilten Platzes im Einzelfall einen anderen Platz zuzuweisen. Im Falle einer Dauerbuchung in den Hallen hat der NTC darüber hinaus das Recht, mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen das Platzmietverhältnis aufzukündigen. Der NTC ist verpflichtet, dem Mieter*in in diesem Falle anteilig für die entfallende Mietzeit die Mietgebühren zu erstatten.

b) Grundsätzlich darf nur übliche Sportkleidung getragen werden. Das Betreten der Plätze ist nur mit vorschriftsmäßigen Schuhen gestattet. Die Tennishalle darf nur in so bezeichneten „Indoor“ Schuhen mit glatter Sohle, d.h. ohne Profil, betreten werden. Die Tennisschuhe müssen sauber sein. In der Traglufthalle müssen Sandplatzschuhe benutzt werden. Kosten für die Beseitigung von Schäden, die in den Hallen durch die Benutzung nicht sachgemäßer Schuhe verursacht werden, sind vom Mieter*in zu tragen.

c) Die gesamte Tennisanlage, Umkleide-, Toiletten- und Duschräume sind in sauberem Zustand zu verlassen. Beeinträchtigungen, Schädigungen und der Ausfall von Betriebsanlagen sind unverzüglich den Platzwarten bzw. dem Vorstand mitzuteilen.

d) Den Weisungen des Vorstandes sowie den von ihm ausdrücklich beauftragten Platzwarten, dem Sekretariat und den Trainern ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Platzverbot, in besonderen Fällen ein zeitlich befristetes sowie ein unbefristetes Hausverbot ausgesprochen werden. In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung von Benutzungsentgelten oder Mitgliedsbeiträgen.

§ 9 Haftung, Schadensersatz

a) Bei Benutzung sämtlicher Einrichtungen der Tennisanlage einschließlich der Parkplätze haftet der NTC nicht für selbstverschuldete Unfälle der Mieter oder der Besucher sowie der Vereinsmitglieder. Im Übrigen haftet der NTC nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Für das Versagen technischer Anlagen, Betriebsstörungen oder sonstige, die Tennisanlage beeinträchtigende Ereignisse, haftet der NTC nicht.

b) Für Geld oder sonstige Wertsachen, die mit der Kleidung in den Umkleidekabinen oder auf der Tennisanlage belassen werden, übernimmt der NTC keinerlei Haftung.

c) Ersatzansprüche gegen den NTC sind nur dann wirksam geltend gemacht, wenn eingetretene Schäden und Verletzungen dem Vorstand unverzüglich gemeldet und protokolliert werden. Die Beweislast trägt der Geschädigte.

d) Beschädigungen und Verunreinigungen der Einrichtung und der Anlagen (z. B.  Benutzung unsachgemäßen Schuhwerks in den Hallen) verpflichten zum Ersatz des Schadens bzw. zur Erstattung der Reinigungskosten. Eltern haften für ihre Kinder.

§ 10 Aufsicht bei Kindern

a) Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Der NTC kann vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihre Kinder pünktlich zum Training zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen ihre Kinder informieren, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers/der Trainerin Folge leisten müssen. Der NTC übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

b) Der NTC behält sich vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers/der Trainerin keine Folge leisten oder das Training stören. Eltern willigen ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird.

§ 11 Fotos Überwachungsvideos

Mit dem Betreten der Tennisanlage bzw. der Buchung einer Hallenstunde erklärt sich jedes Mitglied, jeder Besucher*in und Mieter*in einverstanden, jederzeit fotografiert werden zu können. Dieses beinhaltet auch das Einverständnis, dass der Verein zur Sicherung der Anlage und zur Sicherung des Eigentums des Vereins entsprechende Überwachungskameras installiert zum Zwecke der Erhöhung der Sicherheit aller Vereinsmitglieder*innen und Nutzer*innen auf dem Vereinsgelände. Diese Aufnahmen werden weder veröffentlicht noch in sonstiger Weise vervielfältigt, der Verein verpflichtet sich, entsprechende Aufnahmen spätestens sieben Tage nach Aufzeichnung zu vernichten. Jedes Mitglied und jeder Nutzer*in hat das Recht, jederzeit Auskunft über gespeicherte Aufnahmen zu verlangen. Durch die Nutzung und die damit verbundene Anerkennung dieser Ordnung stimmen die Mieter weiter der Veröffentlichung von Bildern und Namen in Print- und Tele - Medien sowie elektronischen Medien zu.

§ 12 Spielbetrieb

Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind spätestens 24 h nach dem Tag der Spielstunde schriftlich mitzuteilen. Dieses kann selbstverständlich per Mail erfolgen und gilt auch für etwaige durch das Spiel/Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist geht die Leistung des NTC als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

 

Berlin, den 31.01.2024 der Vorstand